Über die Geltendmachung des Erholungsurlaubsanspruches 2011/ 2012 und die Auswirkungen des BAG Urteiles (BAG Urteil vom 20. März 2012- 9AZR 529/10) wurde durch den Landesbezirk Berlin schon weitgehend berichtet. Um seine Ansprüche zu wahren, sollte jeder Beamte bei seiner Personalstelle die Ansprüche für die Urlaubsjahre 2011 und 2012 geltend machen. Einen Musterantrag haben wir für Euch hier eingestellt.
GdP Info Urlaubsansprüche Antrag zur Geltendmachung



